neu: Bauabzugsbesteuerung
Die neue „Bauabzugsbesteuerung“ will Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung von Ausländern verhindern oder zumindest erschweren. Gerade im Bereich der Bauwirtschaft führt sowohl der Einsatz von Werkvertragsunternehmen mit tatsächlichem oder vorgeblichem Sitz im Ausland als auch die Einschaltung von unseriös operierenden Subunternehmern und Scheinfirmen zu Wettbewerbsverzerrungen und damit zur Vernichtung von Arbeitsplätzen. Nicht zuletzt aufgrund immer verfeinerter Verschleierungs- und Umgehungsmethoden wurde es notwendig, diesen Missbrauch durch Steuergesetze zu bekämpfen.
Allerdings lassen sich die neuen Regelungen nur durch ein aufwendiges und zeitraubendes Verwaltungsverfahren umsetzen. Seitens der Finanzverwaltung ist zu hoffen, dass sie dem Ansturm der Freistellungsanträge gewachsen ist und jedem Werkunternehmer bis Jahresende eine Freistellungsbescheinigung ausstellen kann. Auch auf Seiten der Unternehmen - Auftraggeber wie Werkunternehmer - führt die Bauabzugsbesteuerung zu einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand. Zudem werden sie mit zusätzlichen Prüfungs- und Haftungsrisiken belastet. Zwar ist das Ziel – Eindämmung der Schwarzarbeit und illegalen Ausländerbeschäftigung – zu begrüßen, doch bleibt die Effizienz des Regelwerkes fragwürdig.
Hinzuweisen ist insbesondere darauf, dass Verstöße gegen die Verpflichtung zum Steuereinbehalt mit Bußgeld bis zu Euro 25.000,- geahndet werden können.
Unter http://www.dihk.de (Service) finden Sie ein Merkblatt des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, das die wesentlichen Grundzüge der Bauabzugsbesteuerung erläutert, sowie Fundstellen für weitere Informationen und Dokumente.
Allerdings lassen sich die neuen Regelungen nur durch ein aufwendiges und zeitraubendes Verwaltungsverfahren umsetzen. Seitens der Finanzverwaltung ist zu hoffen, dass sie dem Ansturm der Freistellungsanträge gewachsen ist und jedem Werkunternehmer bis Jahresende eine Freistellungsbescheinigung ausstellen kann. Auch auf Seiten der Unternehmen - Auftraggeber wie Werkunternehmer - führt die Bauabzugsbesteuerung zu einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand. Zudem werden sie mit zusätzlichen Prüfungs- und Haftungsrisiken belastet. Zwar ist das Ziel – Eindämmung der Schwarzarbeit und illegalen Ausländerbeschäftigung – zu begrüßen, doch bleibt die Effizienz des Regelwerkes fragwürdig.
Hinzuweisen ist insbesondere darauf, dass Verstöße gegen die Verpflichtung zum Steuereinbehalt mit Bußgeld bis zu Euro 25.000,- geahndet werden können.
Unter http://www.dihk.de (Service) finden Sie ein Merkblatt des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, das die wesentlichen Grundzüge der Bauabzugsbesteuerung erläutert, sowie Fundstellen für weitere Informationen und Dokumente.
Quelle: DIHK Verfasser: Heimann