Öffentliche Aufträge - die neue VOB
Neue Regeln für die Vergabe von Bauleistungen: Die VOB 2000
Das öffentliche Auftragswesen kommt weiterhin nicht zur Ruhe. Nach den fundamentalen Neuregelungen durch das Vergaberechtsänderungsgesetz ist auch die VOB neu herausgegeben worden.
„Damit sind umfassende Änderungen der VOB/A sowie punktuelle Änderungen der VOB/B erfolgt. Die VOB/A ist an die geänderten EG-Vergaberichtlinien angepasst worden.“
Für die Kolleginnen und Kollegen insbesondere aus dem privatwirtschaftlichem Bereich:
„Die VOB hat sich seit fast 75 Jahren -aufgrund der Ausgewogenheit der Pflichten und Rechte von Auftraggebern und Auftragnehmern- als wichtiges Regelwerk für Vergabe und Durchführung von Bauleistungen auch bei vielen privaten Aufträgen bewährt“.
Zur professionellen Anwendung muss man sie, ihre Handlungsspielräume und die wichtigste Rechtssprechung dazu aber sehr gut kennen – sonst könnte aus Vorteil auch Nachteil werden !
Das öffentliche Auftragswesen kommt weiterhin nicht zur Ruhe. Nach den fundamentalen Neuregelungen durch das Vergaberechtsänderungsgesetz ist auch die VOB neu herausgegeben worden.
„Damit sind umfassende Änderungen der VOB/A sowie punktuelle Änderungen der VOB/B erfolgt. Die VOB/A ist an die geänderten EG-Vergaberichtlinien angepasst worden.“
Für die Kolleginnen und Kollegen insbesondere aus dem privatwirtschaftlichem Bereich:
„Die VOB hat sich seit fast 75 Jahren -aufgrund der Ausgewogenheit der Pflichten und Rechte von Auftraggebern und Auftragnehmern- als wichtiges Regelwerk für Vergabe und Durchführung von Bauleistungen auch bei vielen privaten Aufträgen bewährt“.
Zur professionellen Anwendung muss man sie, ihre Handlungsspielräume und die wichtigste Rechtssprechung dazu aber sehr gut kennen – sonst könnte aus Vorteil auch Nachteil werden !
Verfasser: Heimann