Worauf Einkäufer bei Vertragsabschlüssen achten sollten
Mit der Workshop-Reihe "Einkaufsrecht Spezial" haben BME rmr-Vorstandsmitglied Hanfried Schäfer und Angelika Schaeuffelen einen wahren Dauerbrenner ins Leben gerufen. Seit vielen Jahren veranstalten beide Rechtsanwälte jeweils im Frühjahr und im Herbst gemeinsam ganztägige Seminare, in denen Einkäufer alles erfahren, was sie von juristischer Seite für ihre tägliche Arbeit wissen sollten. Unter den Besuchern sind oftmals auch Stammgäste, denn als zusätzlicher Service wird in den Workshops regelmäßig auch auf die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung eingegangen. Schäfer und Schaeuffelen wissen, wovon sie sprechen: Beide führen erfolgreich eigene Kanzleien, die sich auf Einkaufsrecht spezialisiert haben. Schäfer ist darüber hinaus hauptsächlich im Immobilien- und IT-Recht tätig. Bei Schaeuffelen, die zusätzlich als Mediatorin tätig ist, liegen die Schwerpunkte außerdem in der Rechtsberatung und der individuellen Vertragsgestaltung.
Auch der nächste Workshop am Dienstag, 25. März, wird Grundlegendes und Aktuelles für Einkäufer bieten. Im Mittelpunkt steht das allgemeine Vertragsrecht im Einkauf. Gerade in diesem Geschäftsbereich kann bei einem Fehler in der Vertragsgestaltung viel Geld auf dem Spiel stehen. Umgekehrt unterstützt ein rechtlich einwandfreies und gut ausgehandeltes Vertragswerk nicht nur den Erfolg der Einkaufsabteilung, sondern des gesamten Unternehmens. "Kenntnisse im Vertragsrecht sind für Einkäufer heute unabdingbar, denn eine sichere Einschätzung der rechtlichen Situation ist Voraussetzung um die richtigen Entscheidungen vor, während und nach Vertragsschluss zu treffen", erklärt Schaeuffelen. Wer schon einmal einen Rechts-Workshop des BME rmr besucht hat, der weiß: Die Referenten stellen sich gut auf Ihre Zuhörer ein. Die Wissensvermittlung erfolgt praxisnah und verständlich, ohne zu vereinfachend zu geraten.
Viele Praxistipps speziell für Einkäufer
Rechtsanwältin Angelika Schaeuffelen wird unter anderem auf die Ausgestaltung von Auftragsbestätigungen, Bestätigungsschreiben und Verhandlungsprotokolle eingehen. Darüber hinaus spielen Rahmenverträge für viele Einkäufer eine wichtige Rolle. Sie erfahren in dem Workshop, was bei Abnahmeverpflichtungen und der Kündigung solcher Verträge zu beachten ist. Thematisiert werden außerdem aktuelle Urteile, die beispielsweise typische Einkäuferklauseln sowie die Anfechtung und Auslegung bei vertragsbezogenen Willenserklärungen betreffen. Auch die Ausgestaltung einer schriftlichen Absichtserklärung, dem sogenannten Letter of Intent, ist keinesfalls trivial, da er Rechtsansprüche begründen kann. Daher müssen die Vertragspartner die Risiken für den Fall des Abbruchs der Verhandlung genau einschätzen und entsprechend eindeutige Formulierungen in den Letter of Intent aufnehmen. Im Rahmen einer Kurzpräsentation wird Rechtsanwalt Hanfried Schäfer in dem Workshop Beispiele für die Einkaufspraxis vorstellen.
Der Workshop "Allgemeines Vertragsrecht im Einkauf" findet am Dienstag, 25. März, von 10 bis 18 Uhr im Saalbau Bornheim, Clubraum 1, Arnsburger Straße 24, 60385 Frankfurt, statt. Die Kosten betragen 209 Euro für BME-Mitglieder und 249 Euro für Nicht-Mitglieder. Eine Anmeldung ist online hier, oder über die Geschäftsstelle des BME rmr möglich. Der Termin für den nächsten Rechts-Workshop steht auch bereits fest: Am Dienstag, 16. September, wird es rund um "Verträge im Einkauf" gehen. Ort und Zeit der Veranstaltung werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Auch der nächste Workshop am Dienstag, 25. März, wird Grundlegendes und Aktuelles für Einkäufer bieten. Im Mittelpunkt steht das allgemeine Vertragsrecht im Einkauf. Gerade in diesem Geschäftsbereich kann bei einem Fehler in der Vertragsgestaltung viel Geld auf dem Spiel stehen. Umgekehrt unterstützt ein rechtlich einwandfreies und gut ausgehandeltes Vertragswerk nicht nur den Erfolg der Einkaufsabteilung, sondern des gesamten Unternehmens. "Kenntnisse im Vertragsrecht sind für Einkäufer heute unabdingbar, denn eine sichere Einschätzung der rechtlichen Situation ist Voraussetzung um die richtigen Entscheidungen vor, während und nach Vertragsschluss zu treffen", erklärt Schaeuffelen. Wer schon einmal einen Rechts-Workshop des BME rmr besucht hat, der weiß: Die Referenten stellen sich gut auf Ihre Zuhörer ein. Die Wissensvermittlung erfolgt praxisnah und verständlich, ohne zu vereinfachend zu geraten.
Viele Praxistipps speziell für Einkäufer
Rechtsanwältin Angelika Schaeuffelen wird unter anderem auf die Ausgestaltung von Auftragsbestätigungen, Bestätigungsschreiben und Verhandlungsprotokolle eingehen. Darüber hinaus spielen Rahmenverträge für viele Einkäufer eine wichtige Rolle. Sie erfahren in dem Workshop, was bei Abnahmeverpflichtungen und der Kündigung solcher Verträge zu beachten ist. Thematisiert werden außerdem aktuelle Urteile, die beispielsweise typische Einkäuferklauseln sowie die Anfechtung und Auslegung bei vertragsbezogenen Willenserklärungen betreffen. Auch die Ausgestaltung einer schriftlichen Absichtserklärung, dem sogenannten Letter of Intent, ist keinesfalls trivial, da er Rechtsansprüche begründen kann. Daher müssen die Vertragspartner die Risiken für den Fall des Abbruchs der Verhandlung genau einschätzen und entsprechend eindeutige Formulierungen in den Letter of Intent aufnehmen. Im Rahmen einer Kurzpräsentation wird Rechtsanwalt Hanfried Schäfer in dem Workshop Beispiele für die Einkaufspraxis vorstellen.
Der Workshop "Allgemeines Vertragsrecht im Einkauf" findet am Dienstag, 25. März, von 10 bis 18 Uhr im Saalbau Bornheim, Clubraum 1, Arnsburger Straße 24, 60385 Frankfurt, statt. Die Kosten betragen 209 Euro für BME-Mitglieder und 249 Euro für Nicht-Mitglieder. Eine Anmeldung ist online hier, oder über die Geschäftsstelle des BME rmr möglich. Der Termin für den nächsten Rechts-Workshop steht auch bereits fest: Am Dienstag, 16. September, wird es rund um "Verträge im Einkauf" gehen. Ort und Zeit der Veranstaltung werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Verfasser: David Schahinian