BME-Workshop "Investitionsgütereinkauf" am 05.04.2011
"Konfliktvermeidung und Konfliktbewältigung im Investitionsgütereinkauf" - Tipps zur Vertragsveranstaltung und zur Mediation
Ein interessierter Kreis von Einkäuferinnen und Einkäufern war der Einladung zu der BME Einkaufsrechtveranstaltung am 05.04.2011 gefolgt. Das Vorstandsmitglied, Herr Rechtsanwalt Schäfer, begrüßte die Referentin, Frau Rechtsanwältin Angelika Schaeuffelen, und den Teilnehmerkreis im Saalbau Bornheim in der Arnsburger Straße 24 in Frankfurt am Main.
Die Referentin Angelika Schaeuffelen stellte zunächst die aktuelle Entscheidung des BGH zur Abgrenzung von Werk- und Kaufvertrag beim Anlagenbau vor und reflektierte dabei auf die immer noch nachwirkende Schuldrechtsreform 2002.
Der BGH hat hierzu entschieden, dass die Lieferung der Teile nach Kaufrecht zu beurteilen ist d.h., dass keine Abnahme, sondern nur Übergabe der Sache geschuldet wird. Konsequenz ist, dass ein möglicher Mangel an der Sache unverzüglich nach § 377 HGB gerügt werden muss. Dies war im konkreten Fall unterblieben, sodass der Besteller keine Ansprüche gegenüber dem Lieferanten geltend machen konnte. Diese für den Lieferanten bittere Entscheidung war der Ausgangspunkt für weitere intensive Diskussionen über Lösungsmöglichkeiten.
In der Folge wurde das gesamte Spektrum des Kauf- und Werkvertragsrechts mit den immer wieder auftretenden Themen: Sachmängel, Haftung, Garantie, Verzug, Mängelbeseitigung, Vertragsstrafen, Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche gemeinsam erörtert.
Viele Fragen der Teilnehmer konzentrierten sich auf die Abnahme von Leistungen. Die Referentin riet dazu, mit dem Begriff "Abnahme" vorsichtig umzugehen, insbesondere dann, wenn es nur um technische Prüfungen, technische Abnahmen oder Vorbesichtigungen geht. In diesen Fällen sollte man zur Vermeidung von Kontroversen den Begriff "Abnahme" vermeiden.
Nahtlos ging es dann im zweiten Teil des Workshops über die Möglichkeiten außergerichtlicher Konfliktlösungen bei Leistungsstörungen. Hier erläuterte Frau Schaeuffelen zunächst die Mediation als eine sinnvolle Alternative zu den gerichtlichen Verfahren einschließlich der bereits bestehenden schiedsgerichtlichen Verfahren und Schlichtungsverfahren. Erfreulich sei, dass bereits ein Mediationsgesetzentwurf vom Bundeskabinett verabschiedet worden sei.
Anhand eines typischen Problemfalls - bei der Durchführung eines Bauprojektes traten Verzögerungen und Mehrkosten auf - erläuterte Frau Schaeuffelen den Ablauf eines Mediationsverfahrens. Erstaunlich sei, dass die streitigen Parteien häufig selbst gemeinsame Lösungsalternativen entwickeln würden. Zu den Vorteilen des Mediationsverfahrens zählte die Referentin die günstigen Kosten auf. Diese würden nur den Bruchteil der Kosten eines Gerichtsverfahrens ausmachen. In der Regel würde in zwei bis drei Sitzungen eine Lösung gefunden - und dies doch sehr kurzfristig. Ein weiterer Vorteil sei, dass die Parteien jederzeit aus dem Verfahren aussteigen könnten, wenn sich eine Lösung nicht abzeichnet.
Alles in allem war es wieder einmal eine gelungene Veranstaltung mit der bewährten Referentin Angelika Schaeuffelen.
Herr Schäfer kündigte bereits für den Herbst 2011 einen weiteren Einkaufsworkshop, und zwar einen Workshop über Einkaufsbasisrecht mit Frau Rechtsanwältin Schaeuffelen an.
Ein interessierter Kreis von Einkäuferinnen und Einkäufern war der Einladung zu der BME Einkaufsrechtveranstaltung am 05.04.2011 gefolgt. Das Vorstandsmitglied, Herr Rechtsanwalt Schäfer, begrüßte die Referentin, Frau Rechtsanwältin Angelika Schaeuffelen, und den Teilnehmerkreis im Saalbau Bornheim in der Arnsburger Straße 24 in Frankfurt am Main.
Die Referentin Angelika Schaeuffelen stellte zunächst die aktuelle Entscheidung des BGH zur Abgrenzung von Werk- und Kaufvertrag beim Anlagenbau vor und reflektierte dabei auf die immer noch nachwirkende Schuldrechtsreform 2002.
Der BGH hat hierzu entschieden, dass die Lieferung der Teile nach Kaufrecht zu beurteilen ist d.h., dass keine Abnahme, sondern nur Übergabe der Sache geschuldet wird. Konsequenz ist, dass ein möglicher Mangel an der Sache unverzüglich nach § 377 HGB gerügt werden muss. Dies war im konkreten Fall unterblieben, sodass der Besteller keine Ansprüche gegenüber dem Lieferanten geltend machen konnte. Diese für den Lieferanten bittere Entscheidung war der Ausgangspunkt für weitere intensive Diskussionen über Lösungsmöglichkeiten.
In der Folge wurde das gesamte Spektrum des Kauf- und Werkvertragsrechts mit den immer wieder auftretenden Themen: Sachmängel, Haftung, Garantie, Verzug, Mängelbeseitigung, Vertragsstrafen, Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche gemeinsam erörtert.
Viele Fragen der Teilnehmer konzentrierten sich auf die Abnahme von Leistungen. Die Referentin riet dazu, mit dem Begriff "Abnahme" vorsichtig umzugehen, insbesondere dann, wenn es nur um technische Prüfungen, technische Abnahmen oder Vorbesichtigungen geht. In diesen Fällen sollte man zur Vermeidung von Kontroversen den Begriff "Abnahme" vermeiden.
Nahtlos ging es dann im zweiten Teil des Workshops über die Möglichkeiten außergerichtlicher Konfliktlösungen bei Leistungsstörungen. Hier erläuterte Frau Schaeuffelen zunächst die Mediation als eine sinnvolle Alternative zu den gerichtlichen Verfahren einschließlich der bereits bestehenden schiedsgerichtlichen Verfahren und Schlichtungsverfahren. Erfreulich sei, dass bereits ein Mediationsgesetzentwurf vom Bundeskabinett verabschiedet worden sei.
Anhand eines typischen Problemfalls - bei der Durchführung eines Bauprojektes traten Verzögerungen und Mehrkosten auf - erläuterte Frau Schaeuffelen den Ablauf eines Mediationsverfahrens. Erstaunlich sei, dass die streitigen Parteien häufig selbst gemeinsame Lösungsalternativen entwickeln würden. Zu den Vorteilen des Mediationsverfahrens zählte die Referentin die günstigen Kosten auf. Diese würden nur den Bruchteil der Kosten eines Gerichtsverfahrens ausmachen. In der Regel würde in zwei bis drei Sitzungen eine Lösung gefunden - und dies doch sehr kurzfristig. Ein weiterer Vorteil sei, dass die Parteien jederzeit aus dem Verfahren aussteigen könnten, wenn sich eine Lösung nicht abzeichnet.
Alles in allem war es wieder einmal eine gelungene Veranstaltung mit der bewährten Referentin Angelika Schaeuffelen.
Herr Schäfer kündigte bereits für den Herbst 2011 einen weiteren Einkaufsworkshop, und zwar einen Workshop über Einkaufsbasisrecht mit Frau Rechtsanwältin Schaeuffelen an.
Verfasser: Bärbel Reschke