BME Rhein-Main-Region

04.11.2006

Studium auch ohne Abitur

Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte

Am 29. Juni 2006 ist die Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen in Hessen in Kraft getreten. Jetzt können in Hessen auch beruflich besonders Qualifizierte ohne Abitur studieren. Damit öffnet sich der allgemeine Hochschulzugang auch für die Absolventen der IHK-geprüften kaufmännischen Weiterbildung (analog Meisterprüfung).

Die Neuregelung sieht vor, dass sich ab sofort auch die durch die BME-Akademie ausgebildeten und IHK-geprüften Fachkaufleute Einkauf und Logistik für alle Studiengänge an hessischen Fachholschulen und Universitäten bewerben können - und zwar ohne vorgeschriebene Eignungsprüfung oder andere Hürden, wie sie in anderen Bundesländern noch existieren. In zulassungsbeschränkten Fächern (z.B. Medizin, Pharmazie etc.) gilt für beruflich qualifizierte Studienbewerber allerdings wie für andere auch der Numerus clausus.

Verfasser: Hans-Jürgen Eicke

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