BME Pressemitteilung: Korruption: Identifizieren und vorbeugen
Korruption: Identifizieren und vorbeugen
Leitfaden von BME und Beschaffungsamt des BMI
Frankfurt/Berlin, 18.3.2004
In Deutschland entstehen durch Preisabsprachen jedes Jahr Schäden von rund 5 Mrd. Euro alleine bei öffentlichen Baumaßnahmen, einem besonders anfälligen Bereich für Korruption. Das entspricht immerhin 2 Prozent des gesamten jährlichen Beschaffungsvolumens der öffentlichen Hand. Deutschlands größter Einkäufer beschafft pro Jahr Waren und Leistungen im Wert von rund 250 Mrd. Euro. Manipulierbar sind z.B. Verdingungsunterlagen, Angebote und auch der Versandweg – und zwar über direkt Beteiligte (wie Sacharbeiter oder Bieter), indirekt Beteiligte (wie Betreiber von Vergabeplattformen) oder Nicht-Beteiligte (wie Hacker).
Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie in der öffentlichen Beschaffung optimiert nicht nur erheblich Kosten und Prozesse, sondern kann einen wichtigen Beitrag zur Korruptionsprävention leisten. BME-Hauptgeschäftsführer Dr. Holger Hildebrandt: „Es gibt zwar keine 100-prozentige Sicherheit in elektronischen Vergabesystemen; moderne Informations- und Kommunikationstechniken beseitigen aber viele Manipulationsmöglichkeiten des papiergestützten Vergabeverfahrens.“ Roderich Egeler, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (BMI): „Maßnahmen sind u. a. Plausibilitätsprüfungen, Rechte- und Rollenkonzept, also das 4-Augen-Prinzip, Verschlüsselung sowie digitale Signaturen.“
Der von BME und Beschaffungsamt vorgelegte Leitfaden „Korruptionsprävention
bei der elektronischen Vergabe“ (7.094 kb) nennt Gegen- bzw. Vorsorgemaßnahmen beim Einsatz von elektronischen Vergabesystemen. Thematisiert werden auch gesamtwirtschaftliche Schäden, betriebswirtschaftliche Bewertung und rechtliche Konsequenzen von Korruption.
Initiiert und inhaltlich erarbeitet wurde die Publikation im BME-Expertenkreis „Public Procurement“.
Kostenloser Bezug des 80-seitigen Leitfadens:
Download unter www.bme.de
(Printversion für Bund, Länder, Kommunen; E-Mail: info@bme.de)
Weitere Infos:
BME e.V.
Sabine Ursel, Pressesprecherin/Kommunikation
Bolongarostraße 82
65929 Frankfurt
Tel. 0 69/3 08 38-1 13, Fax -1 99
E-Mail: sabine.ursel@bme.de
Internet: www.bme.de
Beschaffungsamt des BMI
Miliana Romic, Pressesprecherin
Sankt-Augustiner-Straße 8
53225 Bonn-Beuel
Tel: 0 18 88-6 10-12 10
E-Mail: romic@bescha.bund.de
www.beschaffungsamt.de
BME: Kernthesen zu Korruption und Vermeidung
• Korruption im öffentlichen Bereich findet überwiegend dort statt, wo öffentliche Hand und Privatwirtschaft interagieren.
• Allein durch Preisabsprachen bei öffentlichen Baumaßnahmen entstehen schät-
zungsweise bundesweit jährlich Schäden in Höhe von rd. 5 Mrd. Euro; das entspricht etwa 2 % des gesamten jährlichen Beschaffungsvolumens der öffentlichen Hand.
• Besondere Schwachstellen:
- Ausschreibungs- und Vergabeverfahren (über die einzelnen Phasen hinweg);
- Bewilligung von Fördermitteln;
- Entscheidung über Genehmigungen, Konzessionen, Gebote und Verbote;
- Festsetzung/Erhebung von Gebühren, Beiträgen, Steuern in der Zollverwaltung;
- Vertragsrecht, Controlling und Ordnungsrecht.
• Den Begriff des „Opfers“ kennt die Korruption nicht. Geschädigt wird in der Regel
der Staat, d.h. die Allgemeinheit, nämlich durch „verdeckte“, in den Leistungsumfang
eingearbeitete höhere Kosten, die durch den Steuerzahler zu tragen sind.
• Durch Erweiterung und Verschärfung der Korruptionsstraftatbestände sind
Korruptionshandlungen heute signifikant riskanter als noch vor wenigen Jahren.
• Die Erfassung der mit Korruption verbundenen Kosten ist unerlässlich. Ein Korruptions-Kostenrechnungssystem bildet die Basis eines Korruptionscontrolling im Rahmen des betrieblichen Risikomanagement (detaillierte Kostenrechnung im Leitfaden).
• Der Einsatz elektronischer Beschaffungssysteme (Public Electronic Procurement) kann Korruption erschweren oder erleichtern! Darum müssen bereits vor der Implementierung elektronischer Einkaufs- und Bestellsysteme Aspekte der Korruptionsprävention und -kontrolle berücksichtigt werden.
• Elektronische Vergabe kann grundsätzlich zur Korruptionsvermeidung beitragen.
- Hohe Transparenz: Jeder Vergabeschritt wird automatisch dokumentiert und
mit einem Zeitstempel versehen.
- Verfahrensfehler werden weitestgehend ausgeschlossen, da Schritte, Dokumente
und gesetzliche Fristen im System hinterlegt sind.
- Es sollten Plausibilitätsprüfungen erfolgen, damit Vergabesachbearbeiter nicht
in den Verdacht geraten können, nicht korrekt gehandelt zu haben.
- Digitale Signaturen und Rollenkonzepte (4-Augen-Prinzip etc.) stellen sicher,
dass nur berechtigte Personen Zugriff auf das System haben.
- Durch Verschlüsselung der Vergabeunterlagen und Angebotsdaten lässt sich Korruption weitgehend ausschließen.
„Korruptionsprävention bei der elektronischen Vergabe“, Leitfaden (2004, 80 Seiten)
Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME), Frankfurt
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI), Bonn
Download: „Korruptionsprävention
bei der elektronischen Vergabe“ (7.094 kb)
Leitfaden von BME und Beschaffungsamt des BMI
Frankfurt/Berlin, 18.3.2004
In Deutschland entstehen durch Preisabsprachen jedes Jahr Schäden von rund 5 Mrd. Euro alleine bei öffentlichen Baumaßnahmen, einem besonders anfälligen Bereich für Korruption. Das entspricht immerhin 2 Prozent des gesamten jährlichen Beschaffungsvolumens der öffentlichen Hand. Deutschlands größter Einkäufer beschafft pro Jahr Waren und Leistungen im Wert von rund 250 Mrd. Euro. Manipulierbar sind z.B. Verdingungsunterlagen, Angebote und auch der Versandweg – und zwar über direkt Beteiligte (wie Sacharbeiter oder Bieter), indirekt Beteiligte (wie Betreiber von Vergabeplattformen) oder Nicht-Beteiligte (wie Hacker).
Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie in der öffentlichen Beschaffung optimiert nicht nur erheblich Kosten und Prozesse, sondern kann einen wichtigen Beitrag zur Korruptionsprävention leisten. BME-Hauptgeschäftsführer Dr. Holger Hildebrandt: „Es gibt zwar keine 100-prozentige Sicherheit in elektronischen Vergabesystemen; moderne Informations- und Kommunikationstechniken beseitigen aber viele Manipulationsmöglichkeiten des papiergestützten Vergabeverfahrens.“ Roderich Egeler, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (BMI): „Maßnahmen sind u. a. Plausibilitätsprüfungen, Rechte- und Rollenkonzept, also das 4-Augen-Prinzip, Verschlüsselung sowie digitale Signaturen.“
Der von BME und Beschaffungsamt vorgelegte Leitfaden „Korruptionsprävention
bei der elektronischen Vergabe“ (7.094 kb) nennt Gegen- bzw. Vorsorgemaßnahmen beim Einsatz von elektronischen Vergabesystemen. Thematisiert werden auch gesamtwirtschaftliche Schäden, betriebswirtschaftliche Bewertung und rechtliche Konsequenzen von Korruption.
Initiiert und inhaltlich erarbeitet wurde die Publikation im BME-Expertenkreis „Public Procurement“.
Kostenloser Bezug des 80-seitigen Leitfadens:
Download unter www.bme.de
(Printversion für Bund, Länder, Kommunen; E-Mail: info@bme.de)
Weitere Infos:
BME e.V.
Sabine Ursel, Pressesprecherin/Kommunikation
Bolongarostraße 82
65929 Frankfurt
Tel. 0 69/3 08 38-1 13, Fax -1 99
E-Mail: sabine.ursel@bme.de
Internet: www.bme.de
Beschaffungsamt des BMI
Miliana Romic, Pressesprecherin
Sankt-Augustiner-Straße 8
53225 Bonn-Beuel
Tel: 0 18 88-6 10-12 10
E-Mail: romic@bescha.bund.de
www.beschaffungsamt.de
BME: Kernthesen zu Korruption und Vermeidung
• Korruption im öffentlichen Bereich findet überwiegend dort statt, wo öffentliche Hand und Privatwirtschaft interagieren.
• Allein durch Preisabsprachen bei öffentlichen Baumaßnahmen entstehen schät-
zungsweise bundesweit jährlich Schäden in Höhe von rd. 5 Mrd. Euro; das entspricht etwa 2 % des gesamten jährlichen Beschaffungsvolumens der öffentlichen Hand.
• Besondere Schwachstellen:
- Ausschreibungs- und Vergabeverfahren (über die einzelnen Phasen hinweg);
- Bewilligung von Fördermitteln;
- Entscheidung über Genehmigungen, Konzessionen, Gebote und Verbote;
- Festsetzung/Erhebung von Gebühren, Beiträgen, Steuern in der Zollverwaltung;
- Vertragsrecht, Controlling und Ordnungsrecht.
• Den Begriff des „Opfers“ kennt die Korruption nicht. Geschädigt wird in der Regel
der Staat, d.h. die Allgemeinheit, nämlich durch „verdeckte“, in den Leistungsumfang
eingearbeitete höhere Kosten, die durch den Steuerzahler zu tragen sind.
• Durch Erweiterung und Verschärfung der Korruptionsstraftatbestände sind
Korruptionshandlungen heute signifikant riskanter als noch vor wenigen Jahren.
• Die Erfassung der mit Korruption verbundenen Kosten ist unerlässlich. Ein Korruptions-Kostenrechnungssystem bildet die Basis eines Korruptionscontrolling im Rahmen des betrieblichen Risikomanagement (detaillierte Kostenrechnung im Leitfaden).
• Der Einsatz elektronischer Beschaffungssysteme (Public Electronic Procurement) kann Korruption erschweren oder erleichtern! Darum müssen bereits vor der Implementierung elektronischer Einkaufs- und Bestellsysteme Aspekte der Korruptionsprävention und -kontrolle berücksichtigt werden.
• Elektronische Vergabe kann grundsätzlich zur Korruptionsvermeidung beitragen.
- Hohe Transparenz: Jeder Vergabeschritt wird automatisch dokumentiert und
mit einem Zeitstempel versehen.
- Verfahrensfehler werden weitestgehend ausgeschlossen, da Schritte, Dokumente
und gesetzliche Fristen im System hinterlegt sind.
- Es sollten Plausibilitätsprüfungen erfolgen, damit Vergabesachbearbeiter nicht
in den Verdacht geraten können, nicht korrekt gehandelt zu haben.
- Digitale Signaturen und Rollenkonzepte (4-Augen-Prinzip etc.) stellen sicher,
dass nur berechtigte Personen Zugriff auf das System haben.
- Durch Verschlüsselung der Vergabeunterlagen und Angebotsdaten lässt sich Korruption weitgehend ausschließen.
„Korruptionsprävention bei der elektronischen Vergabe“, Leitfaden (2004, 80 Seiten)
Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME), Frankfurt
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI), Bonn
Download: „Korruptionsprävention
bei der elektronischen Vergabe“ (7.094 kb)
Quelle: Pressemitteilung BME Verfasser: Sabine Ursel