BME Rhein-Main-Region

31.01.2004

Öffentl. Aufträge einfacher vergeben


Berlin/Brüssel, 03.12.2003 um 17:33

Die Richtlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge sollen vereinfacht und an die Bedürfnisse moderner Verwaltungen angepasst werden. So könnten schon bald elektronische Unterschriften zugelassen und die Dialogmöglichkeiten zwischen Vergabebehörden und Bietern erweitert werden. Unter bestimmten Bedingungen sollen künftig auch soziale und ökologische Kriterien herangezogen werden dürfen.

Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Frits Bolkestein erklärte dazu: „Der Kompromiss über die Vergabekriterien ist annehmbar. Er erlaubt den einzelstaatlichen Behörden, zum Wohle der Allgemeinheit angemessene und objektive ökologische und soziale Kriterien in transparenter Weise anzuwenden, ohne damit einer willkürlichen und unfairen Auftragsvergabe Vorschub zu leisten, die sich auf Kriterien stützt, die keinen Bezug zu den gewünschten Arbeiten oder Dienstleistungen aufweisen“.

Hauptstreitpunkt des Gesetzgebungspaketes war, inwieweit öffentliche Aufträge nach sozialen und ökologischen Kriterien vergeben werden dürfen. Für Klärung sorgte der Europäische Gerichtshof mit seinem kürzlich gefällten Urteil in der Rechtssache „Finnische Busverkehrsdienste“. Demnach muss der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag zwar auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilen, darf bei der Auswahl aber auch ökologische Kriterien zugrunde legen. Nach dem nun vereinbarten Kompromiss würden vergleichbare Bedingungen auch für soziale Kriterien gelten. Firmen, die EU-Bestimmungen im wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Bereich nicht einhalten, könnten vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Quelle: EU Verfasser: Armin Heimann

Weiterempfehlen