Neues Urheberrecht in Kraft
Schutz erstreckt sich dann auch auf das Internet
(12.09.2003) Am heutigen Freitag wurde das reformierte Urheberrechtsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht; morgen tritt es in Kraft. Darauf weist das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hin.
Das "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" baut den bestehenden Schutz des geistigen Eigentums aus: Er erstreckt sich jetzt auch auf die Verwertung im Internet.
Wer – gleich, ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich – Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich demnach strafbar.
Das Gesetz unterstützt Schutzmaßnahmen künftig durch umfassende Umgehungsverbote. So werden gleichzeitig Anreize für den Einsatz neuer Technologien, etwa das "Digital Rights Management", geschaffen
(12.09.2003) Am heutigen Freitag wurde das reformierte Urheberrechtsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht; morgen tritt es in Kraft. Darauf weist das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hin.
Das "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" baut den bestehenden Schutz des geistigen Eigentums aus: Er erstreckt sich jetzt auch auf die Verwertung im Internet.
Wer – gleich, ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich – Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich demnach strafbar.
Das Gesetz unterstützt Schutzmaßnahmen künftig durch umfassende Umgehungsverbote. So werden gleichzeitig Anreize für den Einsatz neuer Technologien, etwa das "Digital Rights Management", geschaffen
Quelle: DIHK Verfasser: Armin Heimann