Neue Vorschriften für geschäftliche Emails
Der DIHK weist eindringlich auf eine weitgehend unbekannte EU-Richtlinie mit Vorschriften für geschäftliche Emails hin und warnt vor einer neuen Klagewelle. Die Missachtung der neuen Vorschrift könnte in Deutschland lt. DIHK zur Abmahnung von bis zu drei Millionen Unternehmen führen.
So sei seit Jahresbeginn für alle im Handelsregister eingetragenen Firmen gesetzlich vorgeschrieben, dass sämtliche geschäftlichen Emails die so genannten Pflichtangaben für Schriftverkehr enthalten müssen (wie in einem Briefbogen: z.B. zuständige Registergericht, Handelsregisternummer, sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer, Aufsichtsratsvorsitzende etc.).
So sei seit Jahresbeginn für alle im Handelsregister eingetragenen Firmen gesetzlich vorgeschrieben, dass sämtliche geschäftlichen Emails die so genannten Pflichtangaben für Schriftverkehr enthalten müssen (wie in einem Briefbogen: z.B. zuständige Registergericht, Handelsregisternummer, sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer, Aufsichtsratsvorsitzende etc.).
Quelle: DIHK Verfasser: Hans-Jürgen Eicke