BME Rhein-Main-Region

07.04.2004

GSG + ProdSG = neues Gesetz GPSG

Das GPSG fasst das Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zusammen, beseitigt die kritisierten Mehrfachregelungen und setzt die EU-Produktsicherheitsrichtlinie von 2001 in nationales Recht um. Wirtschaft, Behörden und vor allem die Verbraucher - sie alle sollen von der Neuordnung profitieren. In der Begründung zum Gesetzestext heißt es: »Unter dem Gesichtspunkt der Deregulierung und Entbürokratisierung soll mit dem neuen GPSG ein umfassendes Gesetz zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit im Zusammenhang mit der Vermarktung technischer Produkte geschaffen werden.« Vieles aus den alten Gesetzen wird übernommen, einige zentrale Aspekte sind neu.
mehr unter http://www.bmwi.de/Navigation/Arbeit/arbeitsschutz%2Cdid=19110.html

Verfasser: Armin Heimann

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