Workshop IT-Einkauf: 2. Folge und nächstes Treffen am 4.9.07
2. Workshop-Veranstaltung: „IT-Einkauf“ beim ZDF
22.05.2007/Bericht
Ankündigung: 3.Workshop
In der 2. Workshop-Veranstaltung am 22.05.2007 beim Gastgeber-ZDF haben wir uns mit den urheberrechtlichen Grundbegriffen (Herr Helbach/ZDF) und speziell mit den Vorschriften über den urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen anhand von Fallbeispielen (Herr Schä-fer) beschäftigt.
Dabei hat sich gezeigt, dass der IT-Einkäufer neben den unstreitig notwendigen IT-Beschaffungsstrategien, Effizienzsteigerungsüberlegungen beim „IT-Einkauf“, Ausschreibungen von IT-Leistungen etc. wissen sollte, dass im Hintergrund dieser Leistungen das Urheberrecht mit den Spezifiken des urheberrechtlichen Schutzes von Computerprogrammen, deren Handel nach Maßgabe der Regeln der Übertragung von Nutzungsrechten steht. Was hilft die beste Einkaufs-strategie z. B. bei der Weiterentwicklung eines erworbenen Standard-Programms, wenn ich die Nutzungsrechte für Bearbeitungs-und/oder Vertriebrechte nicht abgesichert habe. Auch sollte man u. a. den kleinen Unterschied zwischen Datenbankwerken und Datenbanken kennen.
Dies am Rande.
Wir haben verabredet, dass die 3. Workshop Veranstaltung am
04.09.2007-18.00 Uhr bei der Mainova AG in Frankfurt am Main stattfindet.
Hauptthema wird sein: Der Handel mit Gebrauchtsoftware
Hierzu wird zunächst Herr Helbach (ZDF) in das „Verbreitungsrecht“ und den „Erschöpfungs-grundsatz“ einführen. Der Unterzeichner wird die Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes auf „Gebraucht-Softwarelizenzen“ anhand der bisher vorliegenden kontroversen Urteile analysieren. Gemeinsam werden wir uns mit den Angeboten der „Used-Software“-Händler und den Gegenmaßnahmen der Softwarehersteller beschäftigen.
22.05.2007/Bericht
Ankündigung: 3.Workshop
In der 2. Workshop-Veranstaltung am 22.05.2007 beim Gastgeber-ZDF haben wir uns mit den urheberrechtlichen Grundbegriffen (Herr Helbach/ZDF) und speziell mit den Vorschriften über den urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen anhand von Fallbeispielen (Herr Schä-fer) beschäftigt.
Dabei hat sich gezeigt, dass der IT-Einkäufer neben den unstreitig notwendigen IT-Beschaffungsstrategien, Effizienzsteigerungsüberlegungen beim „IT-Einkauf“, Ausschreibungen von IT-Leistungen etc. wissen sollte, dass im Hintergrund dieser Leistungen das Urheberrecht mit den Spezifiken des urheberrechtlichen Schutzes von Computerprogrammen, deren Handel nach Maßgabe der Regeln der Übertragung von Nutzungsrechten steht. Was hilft die beste Einkaufs-strategie z. B. bei der Weiterentwicklung eines erworbenen Standard-Programms, wenn ich die Nutzungsrechte für Bearbeitungs-und/oder Vertriebrechte nicht abgesichert habe. Auch sollte man u. a. den kleinen Unterschied zwischen Datenbankwerken und Datenbanken kennen.
Dies am Rande.
Wir haben verabredet, dass die 3. Workshop Veranstaltung am
04.09.2007-18.00 Uhr bei der Mainova AG in Frankfurt am Main stattfindet.
Hauptthema wird sein: Der Handel mit Gebrauchtsoftware
Hierzu wird zunächst Herr Helbach (ZDF) in das „Verbreitungsrecht“ und den „Erschöpfungs-grundsatz“ einführen. Der Unterzeichner wird die Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes auf „Gebraucht-Softwarelizenzen“ anhand der bisher vorliegenden kontroversen Urteile analysieren. Gemeinsam werden wir uns mit den Angeboten der „Used-Software“-Händler und den Gegenmaßnahmen der Softwarehersteller beschäftigen.
Verfasser: Hanfried Schäfer