BME Rhein-Main-Region

23.06.2003

TIPP: Neues Einkaufsrecht - die Übergangsfrist ist abgelaufen!

Seit Jahresanfang können Sie im Einkauf nicht mehr altbewährte Vertragsklauseln verwenden – denn: Die Übergangsfrist zur Überprüfung und Anpassung Ihrer Einkaufsverträge an die Neureglungen der Schuldrechtsreform sind abgelaufen.

Wer beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen jetzt noch veraltete Vereinbarungen beibehält, riskiert Anspruchsverluste und Haftungsstreitigkeiten!

Verfasser: Armin Heimann

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