Elektron. Signatur wird handschriftlicher Unterschrift gleichgestellt
Einsatz in der Verwaltung ab Februar 2003 möglich:
Im Kontakt mit Behörden wird die elektronische oder digitale Signatur ab Februar 2003 endgültig der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.
Nach der in dieser Woche erfolgten Verkündung des Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften können Unternehmen und Bürger ihre Unterschrift im Verwaltungsverfahren künftig elektronisch am Computer leisten.
mehr unter http://www.dihk.de/inhalt/informationen/news/meldungen/meldung001896.html
Im Kontakt mit Behörden wird die elektronische oder digitale Signatur ab Februar 2003 endgültig der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.
Nach der in dieser Woche erfolgten Verkündung des Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften können Unternehmen und Bürger ihre Unterschrift im Verwaltungsverfahren künftig elektronisch am Computer leisten.
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Quelle: DIHK-Newsletter vom 30.08.02 Verfasser: Armin Heimann