BME Rhein-Main-Region

14.11.2001

Meilenstein für E-Commerce in Deutschland

Der Bundestag hat am 09.11.01 das Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr beschlossen. Es kann spätestens bis Ende dieses Jahres in Kraft treten.

Kernstück des Gesetzes ist die Verankerung des Herkunftslandprinzips für Anbieter von neuen Diensten. Danach gilt für in Deutschland niedergelassene Anbieter deutsches Recht, auch wenn sie ihre Dienste im europäischen Ausland erbringen. Dies schafft Rechtssicherheit und erleichtert das Angebot ihrer Dienste im gesamten Binnenmarkt.

Dr. Werner Müller hierzu: "Der heutige Beschluss schafft die grundlegenden Voraussetzungen für die Anbieter neuer Dienste in Deutschland und im europäischen Wettbewerb".

mehr unter: http://www.bmwi.de/Homepage/Presseforum/Pressemitteilungen/2001/1B09prm2.jsp

Quelle: BMWI Verfasser: Armin Heimann

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