BME Rhein-Main-Region

09.11.2001
Young Professionals

Bewachungsgewerbe: gesetzliche Qualitätsanforderungen

Neuer Rechtsrahmen für privates Sicherheitsgewerbe
Kabinett beschließt Gesetzesnovelle

(07.11.) Das Kabinett hat nach Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) heute den Entwurf zur Änderung des Bewachungsgewerberechts beschlossen.

Mit der Novelle sollen die in der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung geregelten Voraussetzungen für das private Sicherheitsgewerbe an die erhöhten qualitativen Anforderungen angepasst werden.
So müssen beispielsweise Wachpersonen, die Kontrollgänge im öffentlichen Raum vornehmen oder als Türsteher vor Diskotheken oder Ladendetektive tätig sein sollen, künftig eine Sachkundeprüfung ablegen.
Alle übrigen Wachleute müssen sich nach wie vor einer Unterrichtung vor der Industrie- und Handelskammer unterziehen, die allerdings von 24 auf 40 Stunden, für Gewerbetreibende von 40 auf 80 Stunden erhöht wird.
Das BMWi betont, die Rechtstellung von Wachleuten gegenüber Dritten werde durch den neuen Rechtsrahmen nicht ausgeweitet; das staatliche Gewaltmonopol verbleibe unverändert bei der Polizei.
Mehr Details sowie den Gesetzentwurf und die Begründung zum Download finden Sie auf der Website des BMWi (www.bmwi.de).

Quelle: BMWi / DIHK Verfasser: Armin Heimann

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